Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zimmer Medical Österreich GmbH
Faire Geschäftsbedingungen mit unseren Kunden sind uns wichtig – unsere Unternehmensleitlinien sagen dazu aus: „Der hochzufriedene Kunde ist unser Ziel. Jeder von uns nimmt dafür Verantwortung.“ Bitte nehmen Sie uns beim Wort!
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält, oder auf solche verweist, oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführen oder Leistungen des Vertragspartners annehmen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Eigentumsvorbehalt an von uns gelieferten Waren
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
b) Ist der Vertragspartner Kaufmann, bleibt unser Eigentumsvorbehalt solange bestehen, bis der Vertragspartner alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen und den Saldoausgleich herbeigeführt hat.
c) Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
d) Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen den Erwerber tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber (beim Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil) an uns ab. Dies gilt auch für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten (beispielsweise Versicherungsansprüche).
e) Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt unser Vertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus vereinnahmten Beträgen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer dieser Umstände vor, ist unser Vertragspartner verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben sowie Auskunft über alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu erteilen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
f ) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.
3. Verhalten bei Mängeln, unsere Gewährleistung, nötigenfalls Haftung
a) Sind unsere Lieferungen mangelhaft oder fehlt ihnen die vereinbarte Beschaffenheit (wobei eine solche nur dann vorliegt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist), sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Mängel zu beseitigen oder Ersatzware zu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
b) Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt der Ware vorhanden war.
c) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz für unmittelbare Schäden (auch entgangener Gewinn) oder für mittelbare Schäden und sonstige Folgeschäden sind, gleich auf welchem Rechtsgrund die Ansprüche beruhen sollten, ausgeschlossen.
d) Es sei denn, die Ansprüche würden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer Organe, leitenden Angestellten oder Vertriebs-/ Servicemitarbeitern beruhen.
e) Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
f ) Dies gilt nicht, wenn eine wesentliche, sich aus der Natur des Vertrages ergebende Pflicht, ohne deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre, verletzt ist, oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist oder arglistiges Verschweigen gegeben ist oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben oder nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes gehaftet wird.
g) Die Haftungsbeschränkung greift ferner nicht ein, falls eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unseres Vertragspartners gegeben ist, oder falls wir für Mängel zu haften haben, deren Abwesenheit wir garantiert hätten.
h) Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Ersatzpflicht auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt. Auf Verlangen gewähren wir unserem Vertragspartner Einsicht in unsere Versicherungspolicen.
i) Bei Verkauf gebrauchter Gegenstände ist jede gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen.
j) Ein aufrechnen gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen. Hinweis: Bei vielen Zimmer-Produkten erhalten unsere Kunden eine separate zusätzliche Garantie, die in der jeweiligen Garantiezusage beschrieben ist, welche mit dem Produkt ausgeliefert wird.
Hinweis: Bei vielen Zimmer-Produkten erhalten unsere Kunden eine separate zusätzliche Garantie, die in der jeweiligen Garantiezusage beschrieben ist, welche mit dem Produkt ausgeliefert wird.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Vertriebs-/Servicemitarbeiter haben keine Inkassovollmacht. Direkt an diese geleistete Zahlungen haben daher keine befreiende Wirkung. Ist die Bezahlung des Kaufpreises in Raten gestattet, so wird die gesamte Kaufpreisforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit mehr als zwei Raten in Verzug gerät.
5. Rücktritt vom Kaufvertrag
Eine Rücknahme des Kaufgegenstandes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Für den Fall des Rücktritts schuldet der Käufer vom Zeitpunkt der Lieferung bis zur Rücknahme eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 3 % des Neuwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Altgeräteentsorgung
Der Kunde übernimmt die Pflicht, die an ihn gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung gemäß der Elektrogeräte- Verordnung / Elektrogeräte-Entsorgungsgesetz auf eigene Kosten zu entsorgen. Wir werden von den Verpflichtungen der Elektrogeräte-Verordnung / Elektrogeräte-Entsorgungsgesetz und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freigestellt.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand im Streitfalle
Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Vöcklabruck. Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ausschließlich Vöcklabruck vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der IPR-Regelungen.
Hinweis: Sollte eine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Gültigkeit der weiteren Regelungen unserer Geschäftsbedingungen und des Vertrages als solches werden dadurch nicht berührt.
ZIMMER-AGB ÖSTERREICH 05/2017